Wohnungssuche — So finden Sie Ihre Wohnung in Deutschland

Die Wohnungssuche in Deutschland kann herausfordernd sein, besonders in Großstädten. Hier erfahren Sie, welche Unterlagen Sie brauchen, wo Sie suchen sollten, worauf Sie bei der Besichtigung achten müssen und wie Sie sich vor Betrug schützen.

Inhaltsverzeichnis

Bewerbungsunterlagen — die vollständige Bewerbungsmappe

In umkämpften Wohnungsmärkten entscheidet oft die Vollständigkeit und Qualität Ihrer Bewerbungsunterlagen. Bereiten Sie alles im Voraus vor, damit Sie bei einer Besichtigung sofort eine überzeugende Mappe abgeben können.

Checkliste: Diese Dokumente brauchen Sie

Tipp: Erstellen Sie alle Unterlagen als saubere PDF-Dateien und drucken Sie sie zusätzlich aus. Ein kurzes, persönliches Anschreiben (Wer sind Sie? Warum suchen Sie? Wann möchten Sie einziehen?) kann den Unterschied machen. Treten Sie professionell und freundlich auf.

So stärken Sie Ihre Bewerbung

Schufa-Auskunft kostenlos erhalten

Die Schufa-Auskunft ist eines der wichtigsten Dokumente bei der Wohnungssuche. Sie zeigt dem Vermieter, ob Sie finanziell zuverlässig sind. Viele wissen nicht, dass Sie diese kostenlos anfordern können.

Kostenlose Datenkopie nach Art. 15 DSGVO

Nach der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) hat jede Person das Recht, einmal pro Jahr eine kostenlose Kopie aller über sie gespeicherten Daten zu verlangen. Das gilt auch für die Schufa. Diese sogenannte Datenkopie (nach Art. 15 DSGVO) enthält alle über Sie gespeicherten Informationen und ist ausschließlich für Ihre eigene Einsicht bestimmt.

Unterschied: Datenkopie vs. BonitätsAuskunft

Gut zu wissen: Viele Vermieter akzeptieren auch die kostenlose Datenkopie. Sie können dabei die Seiten mit dem Score und den Vertragsinformationen vorzeigen und sensible Details (z.B. Kontonummern) schwärzen. Im Zweifel investieren Sie in die BonitätsAuskunft.

So beantragen Sie die Datenkopie

  1. Besuchen Sie meineschufa.de
  2. Wählen Sie unter „Auskünfte" die Option „Datenkopie (nach Art. 15 DS-GVO)"
  3. Füllen Sie das Online-Formular aus oder laden Sie das Bestellformular herunter
  4. Identifizieren Sie sich mit Ihren persönlichen Daten
  5. Die Datenkopie wird Ihnen per Post zugesandt (Bearbeitungszeit: ca. 1–4 Wochen)

Wichtig: Planen Sie frühzeitig! Da die Datenkopie per Post kommt und einige Wochen dauern kann, sollten Sie sie anfordern, bevor Sie aktiv mit der Wohnungssuche beginnen.

Was steht in der Schufa-Auskunft?

Wo suchen? — Die besten Kanäle für die Wohnungssuche

Je mehr Kanäle Sie nutzen, desto höher Ihre Chancen. Beschränken Sie sich nicht auf ein einziges Portal, sondern suchen Sie breit gefächert.

Online-Portale

Weitere Suchstrategien

Tipp: Richten Sie auf allen Portalen Suchaufträge mit E-Mail-Benachrichtigung ein. In beliebten Städten sind neue Wohnungen oft innerhalb von Stunden vergeben — Schnelligkeit ist entscheidend.

Besichtigungstipps — Worauf Sie achten sollten

Die Wohnungsbesichtigung ist Ihre Chance, die Wohnung genau zu prüfen und einen guten Eindruck beim Vermieter zu hinterlassen. Gehen Sie systematisch vor.

Worauf Sie in der Wohnung achten sollten

Fragen an den Vermieter

Gut zu wissen: Machen Sie bei der Besichtigung Fotos und Notizen. Das hilft Ihnen, verschiedene Wohnungen zu vergleichen, und dient später als Referenz für das Übergabeprotokoll.

Maklerrecht & Bestellerprinzip (§ 656c BGB)

Seit 2015 gilt in Deutschland das Bestellerprinzip: Wer den Makler beauftragt, bezahlt ihn auch. Das hat die Wohnungssuche für Mieter deutlich günstiger gemacht.

Bestellerprinzip bei Mietwohnungen

Achtung: Verlangt ein Makler bei einer vom Vermieter beauftragten Vermietung eine Provision von Ihnen, ist das rechtswidrig. Sie können bereits gezahlte Beträge zurückfordern. Verstöße können mit einem Bußgeld von bis zu 25.000 Euro geahndet werden.

Maklerkosten beim Immobilienkauf

Beim Kauf einer Immobilie gilt seit Dezember 2020 eine Neuregelung (§ 656c BGB): Beauftragt der Verkäufer den Makler, darf er maximal die Hälfte der Provision auf den Käufer umlegen. Die Provision ist frei verhandelbar und beträgt üblicherweise 3–6% des Kaufpreises (je nach Bundesland).

Ausnahmen

Wohnberechtigungsschein (WBS)

Der Wohnberechtigungsschein berechtigt Sie, eine öffentlich geförderte Wohnung (Sozialwohnung) zu beziehen. Diese Wohnungen haben deutlich niedrigere Mieten als der freie Markt.

Was ist ein WBS?

Ein WBS ist eine amtliche Bescheinigung, die bestätigt, dass Sie aufgrund Ihres Einkommens berechtigt sind, eine mit öffentlichen Mitteln geförderte Wohnung zu beziehen. Er wird in der Regel für ein Jahr ausgestellt und kann danach erneut beantragt werden.

Wer bekommt einen WBS?

Einkommensgrenzen (Richtwerte)

Die Grenzen variieren stark nach Bundesland. Als grobe Orientierung für das anrechenbare Jahreseinkommen:

Gut zu wissen: Auch Studierende, Rentner, Geringverdiener und Empfänger von Sozialleistungen können einen WBS erhalten. Es lohnt sich, beim zuständigen Wohnungsamt nachzufragen — viele, die berechtigt wären, beantragen ihn nicht.

Wo und wie beantragen?

  1. Zuständig ist das Wohnungsamt (Bezirksamt oder Gemeinde) Ihres aktuellen Wohnorts
  2. Benötigte Unterlagen: Personalausweis, Einkommensnachweise (letzte 12 Monate), aktuelle Meldebescheinigung, ggf. Bescheid über Sozialleistungen
  3. Die Bearbeitung dauert in der Regel 2–6 Wochen
  4. Der WBS ist üblicherweise 1 Jahr gültig

Vorteile eines WBS

Diskriminierungsschutz bei der Wohnungssuche (AGG)

Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) schützt Sie auch bei der Wohnungssuche vor ungerechtfertigter Benachteiligung. Vermieter dürfen nicht willkürlich diskriminieren.

Welche Fragen darf der Vermieter NICHT stellen?

Welche Fragen darf der Vermieter stellen?

Ihr Recht: Wenn Sie eine unzulässige Frage gestellt bekommen, dürfen Sie lügen, ohne dass Ihnen daraus rechtliche Nachteile entstehen (das sogenannte „Recht zur Lüge"). Bei nachweisbarer Diskriminierung können Sie Schadensersatz und Entschädigung nach §§ 19, 21 AGG verlangen.

Unzulässige Ablehnungsgründe

Ein Vermieter darf Bewerber nicht ablehnen aufgrund von Geschlecht, Alter, ethnischer Herkunft, Religion, sexueller Identität oder Behinderung. Eine Ausnahme besteht bei der Vermietung von Wohnraum auf demselben Grundstück, wenn der Vermieter selbst dort wohnt (§ 19 Abs. 5 AGG).

Vorsicht vor Betrug bei der Wohnungssuche

Leider nutzen Betrüger die angespannte Wohnungsmarktsituation aus. Besonders in Großstädten häufen sich gefälschte Wohnungsanzeigen. Lernen Sie die Warnsignale kennen.

Typische Warnsignale

Goldene Regel: Zahlen Sie niemals Geld, bevor Sie die Wohnung besichtigt, den Vermieter persönlich getroffen und den Mietvertrag unterschrieben haben. Überweisen Sie Kautionen nur auf ein treuhänderisches Kautionskonto.

Tipps zum Schutz

Relevante Gesetze & Paragraphen